Regularien

Regularien Internationaler Wettbewerb 2020

  1. Die Ausschreibung für den Internationalen Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Personen, die im Kontext bildender Kunst verortet sind – sei es durch eine Ausbildung an einer Kunstakademie bzw. Medienkunsthochschule oder durch eine aktive Ausstellungsvita.
  2. Es können nur narrative Single-Channel-Filme beliebiger Länge mit fiktiven Elementen berücksichtigt werden, die in ihrer Art zu erzählen einen innovativen Ansatz aufweisen, auf hohem technischem Niveau realisiert sind und nach dem 1. Januar 2017 produziert wurden.
  3. Filme mit Dialogen, die nicht in englischer Sprache sind, müssen englisch untertitelt sein.
  4. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die Website von KINO der KUNST.
    Folgende Angaben werden im Online Formular abgefragt und sind vollständig auszufüllen:
  • * Name des Künstlers / der Künstlerin, Geburtsjahr, Kontaktadresse
  • * Kurz-Vita (max 800 Zeichen)
  • * Filmtitel, Produktionsjahr, Filmlänge
  • * Wichtigste Credits
  • * Kurz-Synopsis (max 600 Zeichen)
  • * Sichtungslink (z.B. vimeo, youtube) unter Angabe des Passwortes zur Sichtungsfreigabe.(Links zum Download von Dateien, z.B. via wetransfer, werden nicht akzeptiert.)
    Reicht ein Teilnehmer mehrere Filme ein, so muss je Film eine vollständige Einreichung durchgeführt werden.
  1. Die Einreichung bei KINO DER KUNST ist kostenfrei und muss vor Ende der Einreichungsfrist am 15.12.2019 erfolgen.
  2. Im Falle eines positiven Bescheides stellt der Einreicher so schnell wie möglich folgende Unterlagen zur Verfügung:
  • * Ein rechtefreies Filmstill (300 dpi; Format: JPG, TIF oder BMG)
  • * Synopsis (Word / PDF)
  • * Ein Portraitfoto des Künstlers / der Künstlerin unter Nennung des Fotocredits (300 dpi ; Format: JPG, TIF oder BMG)
  • * Biografie / Filmografie (Word / PDF)
  1. Der Versand der Vorführkopien zum Festival ist vom Einreicher zu organisieren und die Kosten zu tragen. Dies gilt auch, wenn Filmkopien über Dritte versendet werden, etwa durch andere Festivals. Der Einreicher hat den Kopien-Versand zu organisieren.
  2. Als Vorführformat gewährleistet der Einreicher möglichst DCP, sonst einen PRORES 422-HQ File in HD mit 2.0 Stereo Ton. Weitere Formate können nur in seltenen Ausnahmen nach Zusage gesondert geklärt werden. Videoformate werden von KINO DER KUNST grundsätzlich zur Vorführung auf Hard Disc kopiert.
  3. Mit der Einreichung wird bestätigt, dass der Film auf dem Festival gezeigt werden darf. Einreicher bestätigen mit der Einreichung auch, sich gegenüber Dritten, die an der Produktion beteiligt waren, vergewissert zu haben, dass diese mit einer Teilnahme am Internationalen Wettbewerb von KINO DER KUNST einverstanden sind.
  4. Die ausgewählten Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass der je ausgewählte Film in Ausschnitten von maximal drei Minuten zur Bewerbung von KINO DER KUNST in TV und Internet gezeigt werden kann. Sämtliche Filme dürfen innerhalb von sechs Monaten von KINO DER KUNST noch ein Mal im Rahmen einer musealen Veranstaltung präsentiert werden.
  5. Die Teilnehmer erklären sich ferner damit einverstanden, dass die bereitgestellten Texte und Fotos im Festivalkatalog sowie auf der Website und den Social Media des Festivals veröffentlicht werden.
  6. Benachrichtigungen über Teilnahme oder Nichtteilnahme der eingereichten Filme erfolgen vor dem 1. Februar 2020 per Email. Die Titel aller teilnehmenden Filme werden danach auf der Festivalwebsite veröffentlicht.